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   VGH Bayern, 29.09.2011 - 10 CS 11.1439   

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https://dejure.org/2011,65223
VGH Bayern, 29.09.2011 - 10 CS 11.1439 (https://dejure.org/2011,65223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2011 - 10 CS 11.1439 (https://dejure.org/2011,65223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2011 - 10 CS 11.1439 (https://dejure.org/2011,65223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; nachträgliche Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet; nachträgliches Entstehen der Anspruchsvoraussetzungen; Absehen vom Erfordernis der Nachholung des Visumverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ehegatte einer deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2011 - 10 CS 11.1439
    Die Tatbestandsvoraussetzung des § 39 Nr. 3 AufenthV "sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind" bezieht sich bei zutreffender Auslegung dieser Ausnahmevorschrift nach der Rechtsprechung des Senats im Fall eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug eines Ehegatten auf die Eheschließung als zentrale Anspruchsvoraussetzung (vgl. z.B. BayVGH vom 12.1.2010 Az. 10 CS 09.2705 RdNr. 9 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 13.08.2012 - Au 6 S 12.988

    Albanische Staatsangehörige; Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug;

    Sie hat vielmehr vorgetragen, im Falle einer Ablehnung ihres Eilantrages unverzüglich ausreisen zu wollen (vgl. zur Zumutbarkeit des Visumverfahrens im Falle des Ehegattennachzugs auch BayVGH vom 16.11.2011 Az. 10 CS 11.2409 RdNr. 21; vom 29.9.2011 Az. 10 CS 11.1439 RdNr. 10).
  • VG Augsburg, 18.01.2012 - Au 6 S 11.1824

    Vietnamesische Staatsangehörige; Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug;

    Die Entscheidung des Landratsamts, von der Durchführung des Visumverfahrens vor der Erteilung des Aufenthaltserlaubnis nicht abzusehen, erscheint deshalb verhältnismäßig und ist nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden (vgl. zur Zumutbarkeit des Visumverfahrens im Falle des Ehegattennachzugs auch BayVGH vom 16.11.2011 Az. 10 CS 11.2409 RdNr. 21; vom 29.9.2011 Az. 10 CS 11.1439 RdNr. 10).
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